Am 1. November 2010 gibt es den neuen deutschen Personalausweis mit integriertem RFID-Chip zur Speicherung der persönlichen Daten, die drahtlos ausgelesen werden können.
Sowohl ein Fingerabdruck kann aufgenommen werden, also auch die Berechtigung der Verwendung als Unterschrift-Ersatz zur Benutzung im Internet.
So wie bei der beschlossenen Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke hat sich die Bundesregierung auch beim "elektronischen Personalausweis" entschieden, das Risiko auf den einzelnen Bürger abzuwälzen.
Die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke erhöht die Gefahr körperlicher Schädigung der Bewohner, und die Ausgabe unsicherer Lesegeräte erhöht die Gefahr finanzieller und persönlicher Schädigung der Inhaber.
Generell wird das komplette Risiko, das der neue deutschen Personalausweis darstellt, auf den Inhaber abgewälzt, und wie bei den deutschen Atomkraftwerken gibt es keine Versicherung dagegen, im Gegenteil, im Schadensfall muss der Inhaber nachweisen, dass er nicht der Verursacher des Schadens ist, und das ist kaum möglich.
Er ist verpflichtet, auf seinem Computer Anti-Virus-Programme und eine "Firewall" einzurichten, aber das ist mit Sicherheit nicht ausreichend.
Was ist, gesetzt den Fall, dass der eigene Computer wirklich sicher ist, wenn der Ausweis an irgendeiner anderen Stelle verwendet wird? Wer garantiert dort für die Sicherheit?
Darüber lässt niemand etwas verlauten.
Von Seiten der Regierung heisst es nur: "Der neue Personalausweis ist sicher!" - genauso wie es heisst: "Die Atomkraftwerke sind sicher!" Die Frage ist nur, wo wird eher der erste GAU auftreten.
Bereits im Jahr 2000 haben wir bei der Europäischen "eEurope Smart Card Initiative" in Helsinki alle Sicherheitsprobleme von elektronischen Personalausweisen - damals gab es noch die gegen Funk-Ausspähung sicheren Chipkarten-Ausweise - diskutiert, mit dem Ergebnis, dass es nur eine Lösung für die Sicherheit gibt: eine Lesegerät außerhalb des Computers mit eingebautem Mikroprozessor sowie eigener Tastatur und Display, die nicht durch den Computer und/oder das Internet beeinflußt werden kann!
Es ist ein Mythus, dass Daten auf dem Computer sicher sind, insbesondere, wenn es sich um MS-Software handelt.
Art 64 Grundgesetz:
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Art 56 Grundgesetz:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
-.-
Meine heutige Empfehlung:
3sat neues: Sendung am 31.10.2010
Die Themen der Sendung: Der ePerso im Test / Kritik am ePersonalausweis / Die Macht der Öffentlichkeit / Animago Award 2010 / Spiele: Lego Universe
VIDEO, 28:05 Minuten
Sowohl ein Fingerabdruck kann aufgenommen werden, also auch die Berechtigung der Verwendung als Unterschrift-Ersatz zur Benutzung im Internet.
So wie bei der beschlossenen Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke hat sich die Bundesregierung auch beim "elektronischen Personalausweis" entschieden, das Risiko auf den einzelnen Bürger abzuwälzen.
Die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke erhöht die Gefahr körperlicher Schädigung der Bewohner, und die Ausgabe unsicherer Lesegeräte erhöht die Gefahr finanzieller und persönlicher Schädigung der Inhaber.
Generell wird das komplette Risiko, das der neue deutschen Personalausweis darstellt, auf den Inhaber abgewälzt, und wie bei den deutschen Atomkraftwerken gibt es keine Versicherung dagegen, im Gegenteil, im Schadensfall muss der Inhaber nachweisen, dass er nicht der Verursacher des Schadens ist, und das ist kaum möglich.
Er ist verpflichtet, auf seinem Computer Anti-Virus-Programme und eine "Firewall" einzurichten, aber das ist mit Sicherheit nicht ausreichend.
Was ist, gesetzt den Fall, dass der eigene Computer wirklich sicher ist, wenn der Ausweis an irgendeiner anderen Stelle verwendet wird? Wer garantiert dort für die Sicherheit?
Darüber lässt niemand etwas verlauten.
Von Seiten der Regierung heisst es nur: "Der neue Personalausweis ist sicher!" - genauso wie es heisst: "Die Atomkraftwerke sind sicher!" Die Frage ist nur, wo wird eher der erste GAU auftreten.
Bereits im Jahr 2000 haben wir bei der Europäischen "eEurope Smart Card Initiative" in Helsinki alle Sicherheitsprobleme von elektronischen Personalausweisen - damals gab es noch die gegen Funk-Ausspähung sicheren Chipkarten-Ausweise - diskutiert, mit dem Ergebnis, dass es nur eine Lösung für die Sicherheit gibt: eine Lesegerät außerhalb des Computers mit eingebautem Mikroprozessor sowie eigener Tastatur und Display, die nicht durch den Computer und/oder das Internet beeinflußt werden kann!
Es ist ein Mythus, dass Daten auf dem Computer sicher sind, insbesondere, wenn es sich um MS-Software handelt.
Art 64 Grundgesetz:
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Art 56 Grundgesetz:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
-.-
Meine heutige Empfehlung:
3sat neues: Sendung am 31.10.2010
Die Themen der Sendung: Der ePerso im Test / Kritik am ePersonalausweis / Die Macht der Öffentlichkeit / Animago Award 2010 / Spiele: Lego Universe
VIDEO, 28:05 Minuten
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